Schulvorstand

Der Schulvorstand des Gymnasiums Adolfinum setzt sich zusammen aus:

dem Schulleiter    -    7 Lehrern    -    4 Elternvertretern    -    4 Schülern

Die Amtszeit beträgt jeweils 2 Jahre.

Die Eltern werden vertreten durch:

Maxie Böllert-Staunau, Heike Schildmeier, Bernd Meier und Michael Baumgärtner

 

Worüber entscheidet der Schulvorstand? (§ 38 a Abs. 3 NSchG)

Der Schulvorstand entscheidet u. a. über:

  1. die Inanspruchnahme (ob und in welchem Umfang) der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit vom Kultusministerium eingeräumten Entscheidungsspielräume („Deregulierung“),
  2. den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,
  3. Anträge auf Genehmigung einer besonderen Organisation (Ganztagsschulen, § 23 NSchG),
  4. die Ausgestaltung der Stundentafel,
  5. Schulpartnerschaften,
  6. Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen,
  7. Grundsätze für die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Grundschulen,
  8. Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen,
  9. Grundsätze für die Werbung und das Sponsoring in der Schule,
  10. Grundsätze für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule (d. h. Selbstevaluation) und
  11. Vorschläge für das Schulprogramm und die Schulordnung (die Entscheidung trifft die Gesamtkonferenz im Benehmen mit dem Schulvorstand).

 

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 Mai, 2012 

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